Service

Service vor der Anreise - Visum

Merkblatt zur Beantragung eines Visum für die Volksrepublik China

Stand 01.01.2006

Erforderliche Papiere:

1. Reisepass, Gültigkeit noch mindestens 6 Monaten, mindestens eine leere Seite
  für das Visum

2. Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular ( Blockschrift ) mit
  einem Lichtbild

3. Einladung (im Original) von den jeweils zuständigen Ministerien,
  Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Firmen und Institutionen der
  VR China für ein Geschäftsvisum (besonders für mehrmalige Einreise)

4. Arbeitserlaubnis vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherung der VR China 
   oder Expertenausweis vom Amt für Angelegenheiten der ausländischen  Experten
  und offizielle Einladung von kompetenten Stellen (in Original und Kopie) für ein Arbeitsvisum. 
  Ein AIDS-Test ist erforderlich bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten.

5. Zulassungsschreiben der Uni und Einladungsformular mit Nummierung JW201  oder JW202 (in Original 
  und Kopie). Ein AIDS-Test ist ebenfalls erforderlich bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten.

6. Antragsteller ohne deutsche Staatsangehörigkeit benötigen eine Kopie der
  Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Andernfalls muss der Visa-Antrag im
  jeweiligen Heimatland gestellt  werden.

Visagebühr ( nur in Bargeld )

1.Touristen- und Geschäftsvisum für deutsche Staatsbürger

 1.a. Visum, einmalige Einreise                                 pro Person   20 Euro
 1.b. Visum, zweimalige Einreise                              pro Person   30 Euro
 1.c . Visum, mehrmalige Einreise für 6 Monate        pro Person   40 Euro
 1.d. Visum, mehrmalige Einreise für 1 Jahr              pro Person   60 Euro

2. Touristen- und Geschäftsvisum für Passinhaber ohne deutsche
  Staatsangehörigkeit

 2.a. Visum, einmalige Einreise                                pro Person   30 Euro
 2.b. Visum, zweimalige Einreise                             pro Person   50 Euro
 2.c. Visum, mehrmalige Einreise für 6 Monate        pro Person   70 Euro
 2.d. Visum, mehrmalige Einreise für 1 Jahr             pro Person    100 Euro

3. Touristen- und Geschäftsvisum für US-Amerikaner

 3.a. Visum, einmalige Einreise                                 pro Person   50 Euro
 3.b. Visum, zweimalige Einreise                              pro Person   70 Euro
 3.c. Visum, mehrmalige Einreise für 6 Monate         pro Person   100 Euro
 3.d. Visum, mehrmalige Einreise für 1 Jahr              pro Person  150 Euro

4. Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung

 4.a. am gleichen Tag ( Annahme nur bis 11: 00 )     pro Person   30 Euro
 4.b. innerhalb von 2 Arbeitstage                             pro Person   20 Euro

Die normale Bearbeitungszeit beträgt 4 Arbeitstage

Die erforderliche Papiere können frühestens 50 Tage vor der geplanten Reise angenommen werden.
Alle Papiere müssen persönlich oder in Vertretung eingereicht bzw. abgeholt werden. Die Beantragung des Visums per Postweg wird nicht angenommen.
Alle im Visum eingetragenen Daten müssen beim Abholung gründlich geprüft werden.

Touristisches: Für Touristen ist nur ein Visum mit ein- oder zweimaliger Einreise  möglich. Ein Touristen-Visum berechtigt für einen Aufenthalt in China von 30 Tagen. Eine Verlängerung in China vor Ort ist möglich. Ein erteiltes Visum verliert
3 Monate nach Ausstellung seine Gültigkeit und muss neu beantragt werden.
Wenn Sie mit eigenem Fahrzeug in China einreisen möchten, sollen Sie an einer Reisegruppe teilnehmen und durch ein chinesisches Reisebüro eine schriftliche Sondergenehmigung beantragen.
Für die Reise ins Autonome Gebiet Tibet der VR China muss ein Gruppenvisum beantragt werden.

Sonstiges: Zur Anforderung von Antragsformularen wird gebeten, einen frankierten Rückumschlag beizulegen. Das Formular können Sie hier unterladen. Das Formular darf kopiert werden.
Falsche und unvollständige Angaben könnten die Verweigerung des Visums nach sich ziehen. Alle dabei entstehenden Folgen hat der Antragsteller selbst zu tragen.
Personen, deren Visum mit X. Z. D. J-1 versehen ist, haben innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise bei den lokalen Behörden für öffentliche Sicherheit die erforderlichen Aufenthaltsformalitäten zu erledigen.

Ohne Genehmigung ist eine Arbeitsaufnahme oder Ausübung einer Berufstätigkeit in China nicht gestattet.
Bei Nichtbeachtung der Hinweise können Verzögerung und zusätzliche Kosten entstehen.

Für das Ausstellen eines Visum sind folgende Stellen zuständig:
Konsularabteilung der Botschaft der VR China     Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00- 12:00
Brückenstraße 10                            Tel: 030-27588572
10179 Berlin                                   Fax: 030-27588519

Generalkonsulat der VR China in Frankfurt a.M    Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00 - 12:00
Mainzer Landstr.175,60326 Frankfurt a.M               Tel.069-75085548(Pass),75085534(Visa),75085549(Beglaubigung) ,75085545(Konsularischer Schutz),

                                                                                          Fax.069-75085530

                                                                                         Telefonische Beratung:Montag und Mittwoch 15:00 bis 17:00


Generalkonsulat der VR China in Hamburg       Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00 - 12:00
Elbchaussee 268                            Tel: 040-82276018
22605 Hamburg                             Fax: 040-8226231
( Konsularbezirke: Bundesländer Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein )

Generalkonsulat der VR China in München       Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00 - 12:00
Roman Str.107                              Tel: 089-17301618
80639 München                             Fax: 089-17301623
( Konsularbezirk: Bundesland Bayern )

 

Weitere Infomation finden Sie auf der Webseite von Botschaft der Volksrepublik China in der Bundesrepublik Deutschland
http://www.china-botschaft.de

   
International House Xi'an (Xi'an International Language School)
-Xi'an YingTeSi YuYan PeiXun XueXiao-

BeiLinQu HanGuangLu ZhongDuan LaoWeiLu 19A
710068 Xi'an , VR China

www.ihxian.com  Email: info@ihxian.com
Tel: +86 29 88462567  Fax: +86 29 88462567